Corona-Hilfen – Update (Stand: 4. Juni 2020, 8 Uhr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat gestern in den späten Abendstunden ein neues Corona-Hilfspaket beschlossen:
Die für Unternehmen wichtigsten Punkte hieraus sind:

  • Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 Prozent. Der ermäßigte Satz wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
  • Bereitstellung weiterer Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Firmen im Gesamtvolumen von 25 Milliarden Euro. Betriebe wie Hotels, Gaststätten, Unternehmen der Touristkbranche und Messebetriebe, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen werden bevorzugt. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für drei Monate.
  • Unternehmen erhalten Prämien für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.
  • Insolvenzverfahren sollen auf drei Jahre verkürzt werden.
  • die Sozialversicherungsbeiträge sollen in der Summe nicht über 40 Prozent steigen.
  • deutlich höhere Kaufprämien für Elektroautos. Die Förderung des Bundes für die bestehende "Umweltprämie" soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro steigen.
  • Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • daneben sind weitere steuerliche Entlastungen für Firmen geplant. Der Verlustrücktrag wird erweitert. Betriebe können damit aktuelle krisenbedingte Verluste schon im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen.
  • Verbesserung der Abschreibungsregeln, um Investitionen zu fördern
  • Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts.

Wie vor allem die Neuerungen im Bereich des Steuerrechts genau aussehen werden, ist aktuell noch nicht bekanntgegeben worden.

BITTE BLEIBEN SIE GESUND!

Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. Roland Beckers
Steuerberater