Erläuterungen zu den aktuell bestehenden Hilfsangeboten

Corona-Krise – Erläuterungen zu den aktuell bestehenden Hilfsangeboten für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler (Stand: 25. März 2020, 14 Uhr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute Mittag die Rahmenbedingungen veröffentlicht, unter welchen die Soforthilfen für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beantragt werden können.

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

  • 9.000 Euro für „Solo-Selbstständige“ und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums NRW abrufbar:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Das Land NRW arbeitet an dem elektronischen Antragsverfahren. Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) im Laufe des Tages online gehen. Der Link wird auf der vorgenannten Website und auf den Webseiten der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) zur Verfügung gestellt werden.

Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Antragsteller werden den Antrag online ausfüllen und absenden können. Sie erhalten im Anschluss eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Anträge sollen nach ihrem Eingangsdatum bearbeitet werden.

Es wird seitens des Wirtschaftsministeriums ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Antrag nicht per Post und nicht per E-Mail an das Wirtschaftsministerium oder die zuständige Bezirksregierung gesandt werden kann. Derartig eingereichte Anträge bleiben ausdrücklich unbearbeitet, d. h., dass ausgedruckte Anträge nicht verarbeitet werden können.

Am Bestens stellen Sie bitte schon jetzt die notwendigen Dokumente zusammen, die voraussichtlich elektronisch für die Antragstellung eingereicht werden müssen:

  • zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
  • Im Rahmen des Antrags ist - soweit vorhanden - die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben.
  • außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und bei natürlichen Personen die Steuer-Identifikationsnummer des Unternehmensinhabers benötigt.
  • Informationen zur Bankverbindung (IBAN + BIC) des Firmenkontos für die Auszahlung.
  • abgefragt werden außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirt-schaftszweigklassifikation). Weitere Informationen dazu hier:
    https://www.destatis.de/static/DE/dokumente/klassifikation-wz-2008-3100100089004.pdf
  • im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt *

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019. Teilzeitkräft und 450 Euro-Jobs müssen nach dem folgenden Schlüssel in Vollzeitbeschäftigte umgerechnet werden:

Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1,0
Auszubildende = Faktor 1,0
Aushilfen/Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Der/Die Unternehmer/in selbst ist hierbei mitzuzählen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Roland Beckers
Steuerberater