Elektronische Rechnungsstellung
ab 27.11.2020 für öffentliche Auftraggeber Pflicht
Unternehmen, die für öffentliche Auftraggeber tätig sind, haben ab dem 27. November 2020 die Pflicht, eine elektronische Rechnung zu erstellen. Das gilt grundsätzlich, wenn Auftraggeber der Bund ist, aber auch gegenüber vielen Ländern und etlichen Kommunen.
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung gilt grundsätzlich für Rechnungsbeträge ab 1.000 Euro.
Diese „E-Rechnungen“ müssen den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 entsprechen. Das sin nach derzeitigem Stand Rechnungen im Format XRechnung und ZUGFeRD. Nicht mehr zulässig ist die Rechnungsstellung mittels anderer elektronischer Formate wie z. B. PDF oder Bilddateien (TIFF, JPG usw.)
Die Rechnungen müssen den Auftraggebern über ein gesondertes Portal elektronisch übermittelt werden. Der Zugang zu diesem Portal wird im Regelfall von dem öffentlichen Auftraggeber bereitgestellt.
(Stand: 15. Juli 2020)