Mitarbeiter-Information zum Kurzarbeitergeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
soweit Sie im Rahmen der Corona-Pandemie für Ihren Betrieb Kurzarbeit beantragt haben, erhalten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Abmilderung der finanziellen Folgen des Lohnausfalls Kurzarbeitergeld.
Durch den Bezug des Kurzarbeitergeldes haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allerdings für 2020 die Verpflichtung, im kommenden Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also insbesondere für jene, die in der Vergangenheit nicht bereits aus anderen Gründen oder freiwillig eine Steuererklärung abgeben mussten.
Aus arbeitsrechtlichen Gründen haben Sie als Arbeitgeber die Verpflichtung, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig auf diese Verpflichtung hinzuweisen.
Wir haben untenstehend ein Musterschreiben für Sie vorbereitet, welches Sie gerne auf Ihrem individuellen Briefpapier ausdrucken und an Ihre Beschäftigten aushändigen dürfen.
Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung.
BITTE BLEIBEN SIE GESUND!
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. Roland Beckers
Steuerberater