One-Stop-Shop-Verfahren im B2C-Geschäft

One-Stop-Shop-Verfahren im B2C-Geschäft

Ab dem 1.7.2021 tritt eine neue umsatzsteuerliche Regelung in Kraft, die für solche Online-Händler bedeutsam ist, die Waren von Deutschland aus in andere EU-Länder an private Endverbraucher verkaufen. Diese sogenannte „Versandhandelsregelung“ findet sich in dem neu gefassten und ab 1.7.2021 geltenden § 3c des Umsatzsteuergesetzes.

Laden Sie hier den vollständigen Text als PDF