Für die nächste Generation…

Erben und Schenken

Eigentlich sollte es ja ganz einfach sein – Schenken und Erben.

Aber leider ist das Gegenteil der Fall. Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg durch die sehr komplexe Materie und finden mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung. Bitte bedenken Sie, dass der Faktor Zeit hier unter Umständen eine große Rolle spielt. Denn wenn man Vermögen erbt, oder als Schenkung erhält, muss dies dem zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von drei Monaten angezeigt werden.
Genau wie Sie, wollen wir natürlich die dafür anfallenden Steuern optimal gestalten oder möglicherweise vermeiden. Dies ist von Fall zu Fall verschieden.
Wir raten unseren Mandanten die Vermögensnachfolge frühzeitig und vorausschauend zu planen. Steuerliche „Überraschungen“ sind wie in allen anderen Bereichen auch, dringend zu vermeiden. Unsere juristischen Partner gestalten mit Ihnen im Vorfeld Familien-Verträge und Testamente.
Viele unserer Mandanten die in diesem Bereich unsere Hilfe angenommen haben, fühlen sich erleichtert und können mit der neuen, jetzt verbindlichen Situation besser umgehen und leben.

Wir bieten:

  • Erbschaftsteuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken
  • Umfassende Beratung im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
  • Die Erstellung eines Nachfolgekonzepts inklusive Umsetzungsplanung
  • Die Ersparnis durch Generationen-Planung und Nießbrauchrechten
  • Die Erstellung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen

direkt Kontakt aufnehmen