Klarheit schaffen

Steuererklärungen

Erklärungen schaffen eines ganz gewiss und das ist Klarheit und das ist genau das, was die Finanzbehörden wollen – Klarheit. Sie natürlich auch. Wir begleiten Ihr Unternehmen in alle Fragen des Steuerrechts, erstellen Steuererklärungen, prüfen Bescheide, begleiten Sie bei Steuerprüfungen und setzen Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durch.

Umsatzsteuererklärung
Die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen ist für jedes Unternehmen verpflichtend, auch dann, wenn Sie im laufenden Jahr entsprechende Erklärungen abgegeben haben. Wir erstellen und übermitteln Ihre Voranmeldungen in zu den festgelegten Terminen und erstellen dann im Rahmen der Abschlussarbeiten am Ende des Jahres die Umsatzsteuererklärung.

Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung
Der Überschuss einer Kapitalgesellschaft ist handelsrechtlich im Rahmen einer Körperschaftsteuererklärung an den steuerrechtlichen Gewinn anzupassen. Dies bildet dann die Grundlage für die Bemessung der Körperschaftsteuer.
Die dafür nötige Erklärung wird ebenso wie die Gewerbesteuererklärung von uns erstellt und das natürlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften.

Kapitalertragsteuer
Gewinnausschüttungen der Gesellschaft, machen Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Diese müssen bei den zuständigen Finanzämtern fristgerecht angemeldet und abgeführt werden. Beides erledigen wir für Sie in den dafür vorgesehenen Zeiträumen. Kommen mögliche Erstattungen für Sie in Frage, erstellen wir die dazugehörenden Anträge.