Corona-Krise – Erläuterungen zu den aktuell bestehenden Hilfsangeboten
für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler – UPDATE (Stand: 24. März 2020, 12 Uhr)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten sie gerne über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten, was die Hilfestellung für betroffene Unternehmen, Selbständige und Freiberufler anbelangt.
Gestern, am 23.3.2020, hatten wir Sie darüber informiert, dass der Bund eine Möglichkeit geschaffen hat, nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragen zu können. Diese Zuschüsse des Bundes werden 9.000 Euro (für Unternehmen mit bis zu 5 Arbeitsplätzen) oder 15.000 Euro (für Unternehmen bis zu 10 Ar-beitsplätzen) ausmachen.
Leider ist allerdings bis zur Stunde noch nicht bekannt, wo und wie diese Zuschüsse beantragt werden können. Nach den Verlautbarungen des Bundes sollen hierüber im Laufe des morgigen Tages genauere Details bekannt gegeben werden.
Erfreulicherweise hat allerdings der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gestern am späten Abend noch verlauten lassen, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Hilfen des Bundes aufstocken und ergänzen will.
Im Einzelnen sind hier folgende Maßnahmen geplant:
- für Unternehmen mit 10 bis 50 Arbeitsplätzen soll die Möglichkeit einer Bezuschussung von 25.000 Euro geschaffen werden. Leider ist auch zu diesem Programm zurzeit noch nicht bekannt, wo und wie diese Hilfen beantragt werden können.
- darüber hinaus ist eine Möglichkeit der Beschaffung Beteiligungskapital für Kleinunternehmen ge-schaffen worden. Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Dieses Angebot richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
- für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen stellen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Un-ternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) Bürgschaften bereit, um Kredi-te zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
- sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, kön-nen Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Land-schaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
Soweit unsere berufsständischen Organisationen (Bundessteuerberaterkammer, Steuerberaterkammer Düsseldorf) das als zulässig erachten, helfen wir Ihnen auch selbstverständlich gerne bei der Beantra-gung. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald uns nähere Einzelheiten vorliegen.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. Roland Beckers
Steuerberater