Gründung von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Gesellschaften
Für die Gründung gemeinnütziger Körperschaften gibt es vielfältige Gründe. Ein Verein dient einem gemeinschaftlichen Zweck, eine Stiftung hingegen wird meist aus altruistischen Gründen oder zum Vermögenserhalt ins Leben gerufen. Sinnvoll kann statt eines Vereins oder einer Stiftung auch eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft sein (zumeist GmbH, aber auch Unternehmergesellschaft oder Aktiengesellschaft).
Egal ob Sport, Kunst, Kultur, Brauchtumspflege, kirchlicher oder sozialer Zweck – jeder dieser Zwecke hat seine speziellen Eigenheiten und Erfordernisse. Bereits in der Gründungsphase sollten hierzu die entscheidenden Weichen gestellt werden.
Wir beraten Sie bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform, helfen bei der Formulierung der Statuten und unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten. Ziel ist es, von Beginn an Rechtssicherheit zu schaffen und die erforderlichen Voraussetzungen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit zu erfüllen.
Was wir bieten:
- Beratung bei der geeigneten Rechtsform
- Unterstützung bei der Formulierung der Vereins- oder Stiftungssatzung oder des Gesellschaftsvertrages
- Abstimmung mit den Finanzbehörden, der Stiftungsaufsicht und Spitzenverbänden
- Beratung zur Steuerpflicht, zum Spendenrecht, zum Sponsoring